Vollmachten und Verfügungen
Eigenständig zu sein, für sich selbst zu sorgen, den eigenen Willen kundzutun – was uns so selbstverständlich erscheint, kann plötzlich unmöglich werden. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können uns die Fähigkeit nehmen, uns selbst zu äußern.
Dann stellt sich die Frage: Wer spricht für mich? Wer handelt für mich in meinem Sinne?
Denn für volljährige Personen hat nach unserem Recht niemand eine automatische Vertretungsmacht – auch nicht Ehegatten oder Kinder.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten, einer anderen Person das Recht zu geben, für mich zu handeln:
- Entweder bevollmächtige ich selbst vorsorglich eine Person meines–Vertrauens
- oder das Vormundschaftsgericht bestimmt – nur im Bedarfsfall – einen Betreuer.
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung geben Ihnen die Möglichkeit, diese Dinge in gesunden Zeiten zu regeln.
Hier finden Sie Muster dieser Vollmachten und Verfügungen.
Vollmachten und Verfügungen
Eigenständig zu sein, für sich selbst zu sorgen, den eigenen Willen kundzutun – was uns so selbstverständlich erscheint, kann plötzlich unmöglich werden. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können uns die Fähigkeit nehmen, uns selbst zu äußern.
Dann stellt sich die Frage: Wer spricht für mich? Wer handelt für mich in meinem Sinne?
Denn für volljährige Personen hat nach unserem Recht niemand eine automatische Vertretungsmacht – auch nicht Ehegatten oder Kinder.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten, einer anderen Person das Recht zu geben, für mich zu handeln:
- Entweder bevollmächtige ich selbst vorsorglich eine Person meines–Vertrauens
- oder das Vormundschaftsgericht bestimmt – nur im Bedarfsfall – einen Betreuer.
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung geben Ihnen die Möglichkeit, diese Dinge in gesunden Zeiten zu regeln.
Hier finden Sie Muster dieser Vollmachten und Verfügungen.