Seebestattung
Geschichte:
In Deutschland ist es seit 1934 möglich, statt einer Friedhofsbestattung eine Seebestattung vorzunehmen. Dafür wird die Asche in einer speziellen Seeurne üblicherweise im Bereich des Küstenmeeres (speziell eingezeichnete Seegebiete in Seekarten) über „rauem Grund“ nach den seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben. Der Kapitän spricht dabei die Trauerrede. Mit „rauem Grund“ sind Gebiete gemeint, in denen nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird. Möglichkeiten bestehen nahezu in jedem Meer, von Deutschland aus vorwiegend in der Nord- und Ostsee, auch im Atlantik oder im Mittelmeer. Seebestattungen können wir in Nordsee, Ostsee, Mittelmeer und in allen Weltmeeren durchführen.
Vorraussetzungen:
Eine Seebestattung muss in einigen deutschen Bundesländern behördlich genehmigt werden. Dazu ist es oft notwendig, dass der Verstorbene in besonderer Weise mit der See verbunden war. Dies kann eine frühere Tätigkeit als Seefahrer oder eine tiefe geistige Verbundenheit zur See sein. Im Allgemeinen reicht eine Erklärung der Angehörigen gegenüber den zuständigen amtlichen Stellen aus. Um den Wunsch zweifelsfrei zu belegen, sollte zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung hinterlegt werden, aus der später der Wille des Verstorbenen klar erkennbar und von mindestens einer anderen Person bestätigt ist.
Trauerbewältigung:
Einige Hinterbliebene vermissen das Grab als einen örtlichen Bezugspunkt. Befürworter der Seebestattung sehen das Wasser als allgegenwärtiges und immer erreichbares Medium, das es Hinterbliebenen gestattet, allerorts mit der Trauer und dem Gedenken umzugehen. Deshalb finden nachfolgende Trauerfahrten zu den Beisetzungsplätzen in Nord- und Ostsee statt. An vielen Orten gibt es Gedenkstätten an Land wie in Lübeck-Travemünde am Brodtener Ufer oder in Wilhelmshaven mit der „Erinnerungsstätte Seefrieden“ am Rüstringer Berg, auch finden Sammelgedenkfeiern beispielsweise am Marine-Denkmal in Laboe statt. Einige Seebestattungsreedereien bieten, meist nach vorheriger Anmeldung, Fahrten zu den Koordinaten einer vorherigen Seebestattung an, wo Gelegenheit zur Andacht vor Ort ist.
Seebestattung
Geschichte:
In Deutschland ist es seit 1934 möglich, statt einer Friedhofsbestattung eine Seebestattung vorzunehmen. Dafür wird die Asche in einer speziellen Seeurne üblicherweise im Bereich des Küstenmeeres (speziell eingezeichnete Seegebiete in Seekarten) über „rauem Grund“ nach den seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben. Der Kapitän spricht dabei die Trauerrede. Mit „rauem Grund“ sind Gebiete gemeint, in denen nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird. Möglichkeiten bestehen nahezu in jedem Meer, von Deutschland aus vorwiegend in der Nord- und Ostsee, auch im Atlantik oder im Mittelmeer.
Vorraussetzungen:
Eine Seebestattung muss in einigen deutschen Bundesländern behördlich genehmigt werden. Dazu ist es oft notwendig, dass der Verstorbene in besonderer Weise mit der See verbunden war. Dies kann eine frühere Tätigkeit als Seefahrer oder eine tiefe geistige Verbundenheit zur See sein. Im Allgemeinen reicht eine Erklärung der Angehörigen gegenüber den zuständigen amtlichen Stellen aus. Um den Wunsch zweifelsfrei zu belegen, sollte zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung hinterlegt werden, aus der später der Wille des Verstorbenen klar erkennbar und von mindestens einer anderen Person bestätigt ist.
Trauerbewältigung:
Einige Hinterbliebene vermissen das Grab als einen örtlichen Bezugspunkt. Befürworter der Seebestattung sehen das Wasser als allgegenwärtiges und immer erreichbares Medium, das es Hinterbliebenen gestattet, allerorts mit der Trauer und dem Gedenken umzugehen. Deshalb finden nachfolgende Trauerfahrten zu den Beisetzungsplätzen in Nord- und Ostsee statt. An vielen Orten gibt es Gedenkstätten an Land wie in Lübeck-Travemünde am Brodtener Ufer oder in Wilhelmshaven mit der „Erinnerungsstätte Seefrieden“ am Rüstringer Berg, auch finden Sammelgedenkfeiern beispielsweise am Marine-Denkmal in Laboe statt. Einige Seebestattungsreedereien bieten, meist nach vorheriger Anmeldung, Fahrten zu den Koordinaten einer vorherigen Seebestattung an, wo Gelegenheit zur Andacht vor Ort ist.